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Der Initiative Transparente Zivilgesellschaft sind wir - wie viele Hundert Organisationen in Deutschland -  beigetreten. Hier lesen Sie jene Informationen über unseren Verein, zu deren Veröffentlichung sich die Mitglieder dieser Initiative verpflichtet haben. Zehn Punkte, die zeigen: Wir haben nichts zu verbergen.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr des Vereins

atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V., Harkortstraße 9, 48163 Münster. Gegründet 1976 (als Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V.) in Holzminden.

2. Satzung 

Hinweis: Die Satzung wird derzeit überarbeitet und wird nach Fertigstellung und Überprüfung an dieser Stelle eingestellt.

3. Anerkennung als steuerbegünstigter gemeinnütziger Verein

Lt. Bescheid des Finanzamts Münster Außenstadt, Steuernummer 336/5754/5995

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

BGB-Vorstand: 1. Vorsitzender Siegfried Volkert, Dortmund 2. vorsitzender Claus Meier, Rheine

Geschäftsführer: Werner Kahle, Münster.

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation

Über die Arbeit als Ganzes informiert diese Internetseite. Aktuell ist der Jahresbericht für 2021.

6. Personalstruktur

Die atz existiert vor allem wegen der aktiven Mitarbeit ehrenamtlicher Aktiver in den Hörzeitungsredaktionen. Wir schätzen diese Zahl auf 200 in unserem eigenen Vereinsbereich und noch einmal so viele bei unseren Vertragspartnern.

 

7. Mittelherkunft

Gerundete Zahlen aus 2021
Abobeiträge 69.617 €
Abobeiträge Drittzahler 38.018 €
Entgelte Sonderaufträge 4.005 €
Spenden und andere Zuwendungen 6.590 €
Summe Einnahmen 118.230 €

8. Mittelverwendung

Gerundete Zahlen aus 2021
Produktion 29.787 €
Beiträge/Technik 2.831 €
Büro/Gebäude 12.724 €
Organe/Redaktionen 15.047 €
Personal 9.354 €
Sonstige Ausgaben 2.605 €
Abgaben an die WBH 47.092 €
Summe Ausgaben (Differenz: Rücklage) 119.440 €

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Wir sind als Verein selbstständig in unseren Entscheidungen; Abhängigkeiten gibt es nicht.

Mitgliedschaften:

  • WBH - Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V.
  • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) e.V.
  • Mediengemeinschaft MEDIBUS e.V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. (Landesverband NRW).

10. Einzelzuwendungen

Wir erhalten von niemandem Zuwendungen in einer Größenordnung, die auch nur entfernt an die "Nachweisgrenze" von 10 % heranreichen. Die Aktion Mensch fördert alle zwei Jahre eine Fortbildungsveranstalung für unsere Ehrenamtlichen.

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