Der Initiative Transparente Zivilgesellschaft sind wir - wie viele Hundert Organisationen in Deutschland - beigetreten. Hier lesen Sie jene Informationen über unseren Verein, zu deren Veröffentlichung sich die Mitglieder dieser Initiative verpflichtet haben. Zehn Punkte, die zeigen: Wir haben nichts zu verbergen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr des Vereins
atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V., Harkortstraße 9, 48163 Münster. Gegründet 1976 (als Aktion Tonband-Zeitung für Blinde e.V.) in Holzminden.
2. Satzung
Hinweis: Die Satzung wird derzeit überarbeitet und wird nach Fertigstellung und Überprüfung an dieser Stelle eingestellt.
3. Anerkennung als steuerbegünstigter gemeinnütziger Verein
Lt. Bescheid des Finanzamts Münster Außenstadt, Steuernummer 336/5754/5995
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
BGB-Vorstand: 1. Vorsitzender Siegfried Volkert, Dortmund 2. vorsitzender Claus Meier, Rheine
Geschäftsführer: Werner Kahle, Münster.
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Über die Arbeit als Ganzes informiert diese Internetseite. Aktuell ist der Jahresbericht für 2021.
6. Personalstruktur
Die atz existiert vor allem wegen der aktiven Mitarbeit ehrenamtlicher Aktiver in den Hörzeitungsredaktionen. Wir schätzen diese Zahl auf 200 in unserem eigenen Vereinsbereich und noch einmal so viele bei unseren Vertragspartnern.
7. Mittelherkunft
Abobeiträge | 69.617 € |
Abobeiträge Drittzahler | 38.018 € |
Entgelte Sonderaufträge | 4.005 € |
Spenden und andere Zuwendungen | 6.590 € |
Summe Einnahmen | 118.230 € |
8. Mittelverwendung
Produktion | 29.787 € |
Beiträge/Technik | 2.831 € |
Büro/Gebäude | 12.724 € |
Organe/Redaktionen | 15.047 € |
Personal | 9.354 € |
Sonstige Ausgaben | 2.605 € |
Abgaben an die WBH | 47.092 € |
Summe Ausgaben (Differenz: Rücklage) | 119.440 € |
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Wir sind als Verein selbstständig in unseren Entscheidungen; Abhängigkeiten gibt es nicht.
Mitgliedschaften:
- WBH - Westdeutsche Bibliothek der Hörmedien für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e.V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) e.V.
- Mediengemeinschaft MEDIBUS e.V.
- Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V. (Landesverband NRW).
10. Einzelzuwendungen
Wir erhalten von niemandem Zuwendungen in einer Größenordnung, die auch nur entfernt an die "Nachweisgrenze" von 10 % heranreichen. Die Aktion Mensch fördert alle zwei Jahre eine Fortbildungsveranstalung für unsere Ehrenamtlichen.