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Was ist DAISY, wie können Hörer und Gestalter die digitale Hörmedientechnik nutzen? Den digitalen Standard kennt unter blinden Menschen heute fast jeder. Die Grundlageninformationen lesen Sie hier kurz gefasst.

Was ist Daisy?

Digital Access Information System ist ein international vereinbarter Standard, mit dem Hörmedien für Blinde komfortabel gestaltet werden können. Als Hörer hat man unmittelbaren Zugang zu einzelnen Informationen und findet sich auch in umfangreichen Hörbüchern zurecht.

Wie hört man Daisy-Hörbucher?

Für Hörzeitungen reicht ein CD-Spieler, wenn er MP3-Dateien abspielen kann. Solche Geräte gibt es preiswert überall im Handel der Unterhaltungselektronik. Die besonderen Vorteile des Daisy-Systems können nur spezielle Daisy-Geräte bieten, die es im Fachhandel für Blindenhilfsmittel gibt.

Solche Daisy-Player

  • ... sind speziell für die Bedürfnisse Blinder entwickelt und deshalb einfach zu bedienen,
  • ... sagen automatisch an, welche Taste bedient wurde und was sie bewirkt,
  • ... ermöglichen die schnelle Suche nach einzelnen Kapiteln, Abschnitten, Seitenzahlen in Hörmedien,
  • ... speichern sich Lesezeichen, die man als Hörer an jeder beliebigen Stelle eines Buches eingibt,
  • ... merken sich die Stelle, an der das Hörbuch ausgeschaltet wird - und starten später wieder dort.

Es gibt Daisy-Spieler für CDs, aber auch welche mit einer Internetverbindung. Man kann Daisy-Hörzeitungen auch am Computer aus dem Internet herunterladen und auf kleine mobile Geräte überspielen. Und auch im Smartphone kann man Daisy-Hörmedien benutzen (Einzelheiten bei unseren Bezugsbedingungen).

Wer bezahlt Daisy-Spieler?

Dass Daisy-Player (ab etwa 300 €) als Blinden-Hilfsmittel anerkannt werden müssen, hatte als erstes das Sozialgericht Fulda festgestellt. Im Urteil vom 15.05. 2008 – Aktenzeichen S 4 KR 572/ 06 – finden sich alle Argumente, andere Gerichte sind gefolgt. Zwar binden die Urteile die Krankenkassen bislang nicht, aber die meisten sind mittlerweile zur (Mit-)Finanzierung bereit, wenn keinen anderen Wege zur Nutzung der Hörmedien bestehen. Wer einen Computer benutzt, muss den benutzen und hat keinen Anspruch auf einen Daisy-Player. Daisy-Geräte kann man im Handel für Blinden-Hilfsmittel kaufen, aber auch mieten.

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