Sehbehinderte
und Blinde
Hörzeitungen zur Probe hören
Probeexemplare unserer Hörzeitschriften sind kostenlos. Wenn Sie mehrere Titel zur Probe hören möchten, brennen wir diese gemeinsam auf eine CD (Daisy-Multibuch). Die meisten Hörzeitschriften können Sie auch als Download beziehen.
Persönliche Voraussetzungen
Hörer/in unserer Hörzeitungen können Blinde und stark Sehbehinderte werden. In Zweifelsfällen sowie bei der Bestellung einzelner CDs im Infopool benötigen wir einen Nachweis. Eine Abonnementbestellung oder die Anmeldung durch eine Blindenorganisation ersetzt diesen in der Regel.
Vertriebsformen
Unsere Hörzeitschriften erscheinen als CD im Daisy/MP3-Format (die Audiocassette wurde Ende 2009 abgeschafft). Daisy-CDs können mit MP3-Wiedergabegeräten und Daisy-Playern gehört werden. CDs im Einweg-Versand zum Verbleib bei unseren Hörern sind immer 12 cm große Standard-CDs.
Statt einer CD können Sie von unseren Zeitungen auch ein Download-Abonnement beziehen (bei Kopieraufträgen muss der Auftraggeber zugestimmt haben). Sie erhalten dann jeweils per E-mail eine Benachrichtigung, wie Sie die jeweilige Hörzeitung herunerladen können. Der Code ist jeweils nur einmal gültig. Sie laden damit einen ZIP-Ordner herunter, der die Hörzeitungs-Ausgaeb im Daisy-Format enthält. Nach dem Entpacken stehen Ihnen die Dateien zum Hören und zum Kopieren auf eigene mobile Geräte zur Verfügung. Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Hörerbeiträge
Unsere Hörmedien kosten Geld, das unsere Nutzer aufbringen, weil wir keine öffentlichen Zuschüsse bekommen. Je mehr Menschen unser Angebot nutzen, desto günstiger können wir unsere Preise kalkulieren. Diese Preise sind Endpreise; wir sind nicht mehrwertsteuerpflichtig; der Versand erfolgt als Blindensendung portofrei.
Probeausgaben von Hörzeitschriften sind kostenlos.
Einzel-CDs im atz-Infopool sind nur gegen Vorkasse und Einzugsermächtigung zu bekommen. Wegen der geringen Preise werden schriftliche Rechnungen bei diesen CDs nur verschickt, wenn die Mehrkosten erstattet werden.
Zahlungsverfahren
Die Beiträge für Hörzeitschriften im Abonnement zahlen Sie erst jeweils zu Beginn des Kalenderjahres. Am liebsten ist uns eine Einzugsermächtigung, weil sich damit viel personeller Aufwand und auch Buchungsfehler vermeiden lassen. Sonst verschicken wir Rechnungen mit vorgedrucktem Zahlungsformular. Beachten Sie bitte, dass wir Verwaltungskosten, wie sie etwa von den Banken für fehlerhafte Einzugsermächtigungen erhoben werden, an unsere Kunden weitergeben müssen.
Außerhalb Deutschlands ist das Einzugsverfahren noch nicht möglich; wenn Sie von dort überweisen, sorgen Sie bitte dafür, dass uns der Kostenbeitrag ungekürzt von Bankspesen etc. erreicht.
Bei Bestellungen können Sie die Einzugsermächtigung gleich formlos mitschicken. Schreiben Sie uns in einem Brief, welche Zeitungen Sie abonnieren bzw. welche Infopool-CD Sie kaufen wollen, und nennen Sie uns Bankleitzahl und Kontonummer. Das geht zu Ihrer eigenen Sicherheit aber nicht per E-Mail. Wenn Sie keine Hörzeitschrift abonnieren, sondern nur Einzel-CDs bestellen wollen, legen Sie bitte in Kopie einen Nachweis Ihrer Blindheit/Sehbehinderung bei (Behindertenausweis, Mitgliedschaft Blindenverein, Attest etc.).
Lieferausfall/Ersatz
Wenn Sie mal eine Sendung nicht zur erwarteten Zeit erhalten, melden Sie sich gleich, damit wir der Ursache nachgehen und Abhilfe schaffen können. Ältere Ausgaben einzelner Hörzeitungen können wir meistens nicht mehr beschaffen.
Kündigung von Abonnements
Kündigung des Hörzeitschriften-Abonnements ist grundsätzlich immer und ohne Fristen möglich. Weil aber der Aufwand für die Rückzahlung von Beiträgen recht groß ist, bitten wir darum, möglichst nur zum Jahresende/Ende des Zahlungszeitraums zu kündigen.
Besonderes für Hörbücher aus dem Infopool
Probeausgaben werden nicht verschickt. Sofern nicht der jeweilige Herausgeber die Kosten trägt, versenden wir gegen Vorkasse oder Erteilung einer Einzugsermächtigung. In jedem Fall müssen Sie uns einmal nachweisen, dass Sie zu den "berechtigten Benutzern" gehören, also blind oder stark sehbehindert sind. Dazu genügt die Mitteilung Ihrer Mitgliedsnummer in einem Blinden- und Sehbehindertenverein, eine ärztliche Bescheinigung, eine Kopie des Scherbehindertenausweises oder ein ähnlicher Beleg.