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Hörmedien
für Sehbehinderte
und Blinde

Infopool: Broschüren auf Abruf

Hinweise zur Anmeldung

Sind Sie neu bei der ATZ und im Infopool? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Erstens: Unsere Medien sind nur für Blinde und stark Sehbehinderte bestimmt; deshalb benötigen wir einen Nachweis. Das gilt aber zur Zeit nur für den Infopool; Zeitschriftenabonnements ersetzen in der Regel den Nachweis.
  • Zweitens: Wir versenden kostenpflichtige Infopool-CDs in der Regel nur, wenn wir den Betrag von Ihrem Konto abbuchen dürfen; dazu benötigen wir Ihre schriftliche Einzugsermächtigung.

Wenn sich aus der Zustelladresse erkennen lässt, dass der Empfänger eine Einrichtung des Blindenwesens ist, kann auf die schriftliche Anmeldung verzichtet werden. Fragen klären Sie bitte vorab per E-Mail.

Die Anmeldung können Sie als .pdf-Dokument ausdrucken, ausfüllen und an uns senden.

Stattdessen können Sie sie als Textdatei in Ihrer Textverarbeitung öffnen, am Computer vervollständigen und danach ausdrucken.

In beiden Fällen vergessen Sie bitte nicht Ihre Unterschrift und fügen Sie als Kopie einen Nachweis bei, dass Sie blind oder stark sehbehindert sind. Solche Nachweise können zum Bespiel sein:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Mitgliedsausweis Blinden- und Sehbehindertenverein
  • Ärztliche Bescheinigung

Außerdem gelten unsere Bezugsbedingungen; beachten Sie bitte, dass wir Verwaltungskosten, etwa für Rechnungserstellung oder fehlerhafte Einzugsermächtigungen an unsere Kunden weitergeben müssen.